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Für Lieferung in die Schweiz entfällt die gesetzliche Deutsche Umsatzsteuer
Zollbestimmungen für Privatpersonen im Postverkehr
Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Im Postverkehr gilt der Kunde als Importeur und ist verpflichtet die dafür anfallenden Beträge zu zahlen. Diese werden durch die Schweizer Post bei Auslieferung der Sendung erhoben.
Nähere Details finden Sie auf den Webseiten der Eidgenössischen Zollverwaltung.
- Einfuhrsteuer (Schweizer Mehrwertsteuer) und Geringfügigkeitsgrenze
- Die bei mixmash.de gekauften Artikel unterliegen der Einfuhrsteuer. Diese wird jedoch nur dann erhoben, wenn der Steuerbetrag mindestens 5 SFr beträgt (Geringfügigkeitsgrenze).
- Die aktuellen Steuersätze finden Sie auf den Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Postvorweisungstaxe von 10 SFr
- Sobald der Steuerbetrag 5 SFr übersteigt, entsteht eine abgabenpflichtige Sendung. Zu den Einfuhrabgaben kommt in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr der Schweizer Post, die so genannte "Postvorweisungstaxe" in Höhe von (zurzeit) pauschal 10 SFr hinzu. Diese Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der Mehrwertsteuer. Sie wird in der Regel pro Paket erhoben.
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