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Eine wichtige Frage beim Einsatz von Musikvideos ist die Legalität. In Deutschland regelt die GEMA diese Frage.
Unter diesem Link findet Ihr das GEMA Merkblatt zum Thema Musikvideos für öffentliche Veranstaltungen mit Tanzcharakter (klingt immer wieder toll).
Vergütungssätze BT für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Bildtonträgern
Wichtig scheint uns die Regelung, dass bei Einzelveranstaltungen die "normale" Regelung gilt, die wohl jeder Club oder Veranstalter schon vereinbart hat.
Wir sehen hier also keinen Grund, nicht mit Videos aufzulegen.
Euer Mixmash Team
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